Quarantäne: was heißt und bedeutet das eigentlich?

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Waldschulfreunde,

immer wieder erreichen uns derzeit Fragen rund um den Begriff Quarantäne. Gern möchten wir hier einen Beitrag zu etwas mehr Aufklärung leisten, zuständig sind jedoch in erster Linie natürlich die jeweiligen Gesundheitsämter der Landkreise.

Ein Schreiben unseres Landrates Carsten Harings, der den Umgang mit Quarantänemaßnahmen im Landkreis Oldenburg inhaltlich tiefergehend erklärt, hängt unserer kurzen Frage-Antwort-Aufstellung an.

 

Frage:

Mein Kind hatte zum Beispiel in der Klasse oder im Sportverein Kontakt mit einem positiv getesteten Mitschüler/Mitspieler, etc. Was passiert dann?

 

Antwort:

Das zuständige Gesundheitsamt wird sich durch die Kontaktnachverfolgung sehr schnell bei der Familie und auch bei der Schule melden, um über die amtliche Quarantäne des Betroffenen/der Betroffenen (=Kontaktperson ersten Grades) zu informieren. Wer in Quarantäne ist, darf in der Zeit das eigene Haus/die eigene Wohnung nicht verlassen. Über das Anfangs- und Enddatum der Quarantäne befindet ebenfalls das Gesundheitsamt.

Frage:

Wird mein Kind in der Quarantäne automatisch getestet?

 

Antwort:

Nein, ein Test ist in dieser Zeit nicht vorgesehen, es sei denn, es treten Symptome auf. Auch hierzu informiert das Gesundheitsamt entsprechend. Die Familie muss selber zunächst nicht tätig werden.

Frage:

Kann ich die amtliche Quarantäne durch einen freiwilligen Test nach zum Beispiel fünf Tagen abkürzen beziehungsweise beenden?

 

Antwort:

Nein, wenn man Kontakt zu einem positiv getesteten mit Menschen hatte, ist es derzeit nicht möglich, durch einen vorzeitigen Test die Quarantäne zu verkürzen.

(Anders ist es bei der Rückkehr aus zum Beispiel Risikogebieten. Das wird derzeit häufig mit der amtlichen Quarantäne aufgrund des Kontaktes mit einem positiv getesteten Menschen verwechselt) Hier gibt das Gesundheitsamt gerne Auskunft.

Frage:

Wenn ein Kind in Quarantäne ist, müssen dann nicht auch automatisch die Eltern oder auch die Geschwister in Quarantäne versetzt werden?

 

Antwort:

Nein, derzeit gilt, dass in der Regel nur die direkten Kontaktpersonen ersten Grades in Quarantäne versetzt werden. Der Rest der Familie kann am Alltagsleben vorerst weiter teilhaben. Ein bisschen mehr Abstand und Vorsicht sind ja grundsätzlich derzeit dennoch nie verkehrt:-)

Liebe Waldschulfamilie!

Das Infektionsgeschehen nimmt weltweit zu und eine gewisse Nervosität ist vielerorts zu spüren. Wie wird der Winter, was kommt nun schon wieder auf uns zu? Diese Fragen sind quasi derzeit an der Tagesordnung.

Gerade in diesen Zeiten sind wir wieder vermehrt auf unser gesellschaftliches Miteinander angewiesen. Wir sollten uns wieder vermehrt bewusst machen, dass wir mitten in der Pandemie sind, dass es sich nach wie vor um ein noch nicht gänzlich erforschtes Virus handelt.

Lassen Sie uns also durch das Einhalten von derzeit gängigen Abstands- und Hygieneregeln mit Gelassenheit und Abstand gute Vorbilder für unsere Mitmenschen bleiben.

Verschwörungstheorien und Egoismus sollten wir keinen Platz in unserer Mitte bieten.

Wir sind mehr! Wir sind Waldschule- und egal was da noch kommt: Wir machen schon irgendwie das Beste daraus!

Ihre und Eure

Silke Müller, Oberschuldirektorin

Waldschule Hatten (Oberschule)
Schultredde 17
26209 Sandkrug

Telefon: (04481) 1598
E-Mail: wsh@waldschule-hatten.de

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