Erneute Hinweise zum Umgang mit Infekten und Fernunterricht

“Schnupfen, Niesen, Kopfweh – zuhause bleiben? Zur Schule gehen? Was sollen wir denn jetzt machen? Ist das alles kompliziert in Corona-Zeiten!“

Liebe Eltern,

der Herbst kommt, die Schnupfennasen fangen an zu laufen, der erste Corona-Fall ist da und die Verunsicherung aufgrund der Corona-Zeit wird auf allen Seiten größer! Daher möchten wir Ihnen heute nochmals einige Tipps und Hinweise geben, die Ihre Verunsicherung im Umgang mit Infekten und der Teilnahme am Unterricht möglicherweise etwas mindern:

  • Wenn ein Kind gesundheitlich angeschlagen ist, sollte es sich unbedingt erholen! Gerade jetzt, wo ein gutes Immunsystem wichtig ist! Das heißt ab mit heißem Kakao aufs Sofa, keine gedanklichen Anstrengungen, ausruhen und viel schlafen.
 
  • Die Teilnahme am Unterricht ist nicht notwendig! Versäumter Unterrichtstoff ist auch später noch bei IServ abrufbar oder wird wie auch früher von Mitschülern übermittelt.
 
  • Entschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis sind kein Nachteil für Ihre Kinder, sondern nicht zuletzt in diesen Pandemie-Zeiten absolut nachvollziehbar.
 

KRANKMELDUNG:

  • Ist Ihr Kind erkrankt, reicht nach wie vor eine kurze Information per Mail vom eigenen Account, NICHT DER ISERV-ACCOUNT der Kinder (am besten an den Klassenlehrer) oder Telefon. Natürlich kann auch ein Mitschüler informiert werden, der den Lehrern die Erkrankung ausrichtet. Eine zusätzliche, schriftliche Entschuldigung ist nach persönlicher Information nicht mehr notwendig! Die Lehrer sehen im digitalen Klassenbuch, ob Ihr Kind entschuldigt ist. (Krank = kein Fernunterricht, hier brauchen Sie nichts weiter tun).

  • Wir verpflichten Kinder nicht zum Fernunterricht (außer, es wurde eine amtliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet, weil ein Kontakt zu einem positiv getesteten Mitmenschen stattgefunden hat).
 
  • Wenn Ihr Kind dennoch ausnahmsweise und aus Vorsichtsmaßnahmen zuhause bleibt und Sie eine Teilnahme am Fernunterricht erwägen, müssen Sie Ihr Kind nach dem verbindlichen Verfahren (siehe auch auf der HP) nach wie vor anmelden. (VOM EIGENEN MAIL-ACCOUNT und durch die Erziehungsberechtigten selbst, nicht durch die Kinder, nicht von der ISERV-Adresse.).
 
  • ACHTUNG: Die Leistungen im Homeschooling sind von den Lehrkräften zu bewerten. (Bsp: Anmeldung liegt vor, die Aufgaben wurden dennoch nicht fristgemäß abgegeben, o.ä = ungenügende Leistung).
 
  • Vorsichtsmaßnahmen sind immer gut, Gelassenheit aber auch, nicht jeder
    „Nieser“ sollte zum Fernbleiben vom Unterricht führen. Besprechen Sie nochmals ausführlich die Hust- und Niesetikette mit Ihrem Kind und achten Sie bitte auf das regelmäßige Reinigen der Masken.
 

Und abschließend aufgrund mehrfacher Nachfrage: Derzeit gilt in Niedersachsen, dass im Unterricht keine Maske getragen werden muss. Selbstverständlich darf Ihr Kind aber freiwillig eine Maske tragen, wenn Sie sich und Ihr Kind sich damit sicherer fühlen.


Trotz allem: Munter bleiben 🙂

 
 

Herzliche Grüße aus der Waldschule

 

Silke Müller, Schulleiterin

 

Stand 23.09.2020

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