Das Präventionskonzept der Waldschule Sandkrug

Was sind unsere Leitgedanken?

Die Einrichtung Schule erfüllt neben dem traditionellen Bildungsauftrag in zunehmendem Maße die erzieherische Aufgabe, eine Vielzahl von gesellschaftskonformen Werten und Normen zu vermitteln und die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Dabei folgen wir stets einem von Optimismus und gegenseitigem Respekt geprägten Menschenbild.

So verfolgt der konzeptionelle Präventionsgedanke der Waldschule einen ganzheitlichen Ansatz. Also müssen wir zum einen durch Primärprävention und zum anderen durch Sekundärprävention (wenn das Kind „in den Brunnen gefallen ist”) folgende Themen mit den Schülern problematisieren:

  • Gewalt
  • Sucht (besonders Alkohol und Nikotin)
  • Verkehrserziehung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualerziehung
  • Medienerziehung (siehe Medienkonzept)

Da Prävention nicht nur eine schulische Aufgabe ist, muss sie in Abstimmung mit den Elternhäusern und anderen Institutionen erfolgen.

Primärprävention

Einen genauen Fahrplan zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen findet man im „Arbeitsplan Prävention” in der Anlage zum Präventionskonzept.

  • Eltern und Lehrer sind den Schülern gute Vorbilder (fröhliche und lebensbejahende Lebensweise, kein Nikotin, Alkohol als seltener Genuss, keine Drogen, Leistungsbereitschaft, Hilfsbereitschaft)
  • Ein freundliches, von gegenseitigem Respekt geprägtes, Unterrichtsklima
  • Einüben gemeinsamer „Spielregeln” und Umgangsformen
  • Übernahme von Verantwortung mit eigenen Entscheidungsbefugnissen mit dem Ziel, Persönlichkeiten zu stärken (z. B. Schülermanagement, Patenschaften, Schülersanitäter usw.)
  • Enge Abstimmung zwischen Schule und Elternhaus
  • Gesundheitsförderung: Sport und Spiel; gesunde Ernährung

Gewaltprävention/Sozialtraining

  • Klassen 5/6: Verfügungsstunde 1x wöchentlich zur Förderung einer adäquaten Kommunikationskultur; Besprechung von Klassenproblemen und gemeinsame Lösungsfindung im Klassenrat
  • Klasse 5: klasseninternes Sozialtraining (Sögel)
  • Klassen 5/6/8: In den zwei verpflichtenden Nachmittagsstunden, die alle durch den Klassenlehrer erteilt werden, sollen unter anderem soziale Kompetenzen (Verhaltensregeln, respektvoller Umgang miteinander, Verantwortung übernehmen, Gefühle wahrnehmen und äußern etc.) vermittelt werden
  • Klasse 7: Module im Ganztagsbereich zum Thema „Miteinander”
  • Religionsunterricht 5/7/9: Gefühle erkennen und benennen; Empathie entwickeln; Vielfalt als Chance begreifen; Konfliktbewältigung mit friedlichen Mitteln; das Eisbergmodell; Projekte zur Gewaltprävention

Suchtprävention

  • Stärkung der Schülerpersönlichkeit
  • Klasse 6/8: Behandlung der Themen Rauchen und Alkohol im Biologie-Unterricht
  • Klasse 9: Behandlung des Themas illegale Drogen im Biologieunterricht
  • Klasse 8: Besuch einer Drogenberatungsstelle
  • Klasse 8: Drogenprävention auf Grundlage der Klar-Sicht-Materialien von der BzfgA

Gesundheitserziehung

  • Klasse 5: Projekt zum Thema „Wie ernähre ich mich gesund”
  • Die Gesundheitserziehung findet aber auch durch entsprechende Themen im Biologieunterricht statt (siehe Arbeitsplan Biologie)
  • Klasse 8: Projekte zum Thema „Essstörungen”
  • Sportunterricht Klasse 7: Körperpflege nach dem Sport

Sexualerziehung

  • Klasse 6: Behandlung der Themen Veränderung während der Pubertät, Körperpflege Schwangerschaft und Geburt, Dein Körper gehört Dir im Biologieunterricht
  • Klasse 9: Behandlung der Themen Verhütungsmittel, Schutz vor HIV, Liebe und Partnerschaft, Verantwortung in der Partnerschaft etc. im Biologieunterricht
  • Klasse 9: Besuch beim Frauenarzt bzw. Besuch einer Beratungsstelle

Kriminalprävention

  • Klasse 7/8: Besuch eines Polizeibeamten im Unterricht
  • Klasse 9: Thematisierung des Jugendschutzgesetzes und des Waffenschutzgesetzes im Unterricht
  • Klasse 9/10: Besuch einer Gerichtsverhandlung

Verkehrserziehung

  • ab Klasse 5: Verkehrserziehung auf Basis der alltäglichen Pädagogik
  • Koordination der Fahrradkontrolle mit der Polizei
  • Beleuchtungskontrolle im Winter
  • Aktion: Achtung Auto
  • ADAC Fahrradturnier
  • Weser – Ems – Bus: Verhalten im Bus
  • Klasse 8: Besuch eines Polizeibeamten im Unterricht
  • Klasse 8:Verdeutlichung der Fahrweise unter Alkoholeinfluss per Fahrsimulator

Sekundärprävention

Gewaltprävention

  • Krisenintervention, Mediation und Konfliktmanagement in eskalierenden Alltagssituationen.
  • konsequentes Einschreiten bei gewalttätigen Auseinandersetzungen.
  • Coolnesstraining für und gewaltbereite Schüler / Erweiterung der individuellen Handlungskompetenz.

Suchtprävention

Einhaltung des Rauch- und Alkoholverbotes – rauchfreie Schule.

  1. Verstoß: Verwarnung
  2. Verstoß: Raucherbrief, Benachrichtigung der Eltern
  3. Verstoß: Suspendierung von der Schule für drei Tage
  4. Verstoß: Klassenkonferenz über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Leitsatz Optimaler Unterricht für alle

pädagogischer Trainingsraum zur Vermeidung von Unterrichtsstörungen

Schulabsentismus

Notorische Schulabwesenheit spiegelt ein Phänomen mit zumeist facettenreichen Ursachen wider. Die Aus- und Nachwirkungen dauerhafter Abwesenheit von der Schule –schlechtes Zeugnis, kein Schulabschluss und somit schlechte Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beeinflussen die individuelle Zukunftsgestaltung der betreffenden Schüler nachhaltig.

Die Waldschule Hatten hat zur Bekämpfung der Schulverweigerung ein Vierstufenmodell entwickelt, welches eine bedarfsgerechte Hilfestellung gewährleistet und die Durchsetzung der Schulpflichterfüllung zum Ziel hat:

a. ständige Anwesenheitskontrolle/ Kontrolle der Fehlzeiten (durch die Lehrkräfte) und Information an die Schulsozialpädagogin

 

Ÿ am 3. Tag des unentschuldigten Fehlens: telefonische Kontaktaufnahme zur/ m SchülerIn sowie Mitteilung an die Eltern mit der Aufforderung zum Vorlegen einer schriftlichen Entschuldigung

Ÿ am 5. oder 6. Tag: Hausbesuch durch die Schulsozialpädagogin. Elterngespräche mit der Schulsozialpädagogin/ Beratungslehrerin zur Eruierung der Hintergründe

Ÿ Schriftliche Verwarnung durch den Schulleiter

 

b. Entschuldigungen der Eltern kontrollieren. Bei permanent durch die Eltern entschuldigten Fehltagen wird in begründeten Fällen ein ärztliches Attest verlangt

c. Fehlen der Atteste bzw. Weiterbestehen von Zweifeln

 

Ÿ Einleitung des Bußgeldverfahrens durch die Ordnungsbehörde

Ÿ Eventuell Einschaltung einer therapeutischen Beratungsstelle /Rücksprache Eltern

Lesen Sie mehr: Das Präventionskonzept der Waldschule Hatten

Lesen Sie mehr: Der Arbeitsplan Prävention

Waldschule Hatten (Oberschule)
Schultredde 17
26209 Sandkrug

Telefon: (04481) 1598
E-Mail: wsh@waldschule-hatten.de

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